Der LV ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Stadt-, Kreis-, Regional- und Territorialverbänden der Gartenfreunde des Freistaates Thüringens, im folgendem Mitglieder genannt.
Der LV bezweckt die Förderung des Kleingartenwesens, insbesondere die Förderung gemeinnütziger Projekte und Vorhaben, die den kleingärtnerischen Bereich betreffen.
Der LV ist politisch und konfessionell neutral. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Bundeskleingartengesetzes sowie des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Der LV ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden . Es dürfen weiterhin keine Personen durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind, oder durch verhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Natürliche Personen erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Der LV verfolgt den Zusammenschluss aller Kleingärtner in Vereinen der Stadt-, Kreis-, Regional- und Territorialverbände mit dem Ziel, die Mitglieder in ihrem Wirken als gemeinnützige Körperschaften im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung und der kleingartenrechtlichen Bestimmungen zu unterstützen sowie sie bei der Errichtung, Unterhaltung und Pflege der der Allgemeinheit zugänglichen Errichtung, Unterhaltung und Pflege der der Allgemeinheit zugänglichen Kleingartenanlagen fachlich zu beraten.
Der LV setzt sich für die Förderung und Erhaltung von Kleingartenanlagen und ihrer Ausgestaltung als Bestandteil des der Allgemeinheit zugänglichen öffentlichen Grüns in Verbindung mit den Landes- und Kommunalbehörden ein. Sein Ziel ist es, die Öffentlichkeit über die gesellschaftspolitische Bedeutung des Kleingartenwesens zu informieren sowie das Interesse möglichst aller Bevölkerungsgruppen an Kleingärten als Bestandteil des Grünsystems einer Kommune zu wecken.
Der LV setzt sich für die Belange eines zeitgemäßen Kleingartenwesens in sozialpolitischer und städtebaulicher Hinsicht ein. Er wirkt bei der Erhaltung und Schaffung von Kleingärten und der Förderung des Kleingartenwesens, insbesondere bei der Bereitstellung von Kleingärten in ausreichendem Umfang mit. Er leitet die Mitgliedsverbände in fachlicher und rechtlicher Hinsicht und bezüglich der Einhaltung der Kriterien des BKleingG an.
Der LV fördert unter Beachtung des Grundsatzes der Gemeinnützigkeit in Verbindung mit seinen Mitgliedern die Volksgesundheit, den Umwelt- sowie Klimaschutz, den Naturschutz, die Landschaftspflege und die Heranführung der Jugend zur Naturverbundenheit.