E-Rechnungen ab 01.01.2025

In der Regel sind E-Rechnungen in Kleingartenverbänden und -vereinen nicht anzuwenden.
In den FAQ des Bundesministeriums für Finanzen erhalten Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur ERechnung. Diese sind hier für unsere Verein- und Verbandsvorstände veröffentlicht. Die PDF -Datei kann selbstverständlich vervielfältigt und weitergegeben werden.

Durch die Geschäftsstelle des Landesverbandes haben Sie ebenfalls nachfolgende Informationen erhalten:

Die detaillierte Verwaltungsauffassung kann auch dem BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2024 entnommen werden.

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