Rechnung vom Transparenzregister

Derzeit erhalten viele Vereine (Verbände) Post vom Bundesanzeiger-Verlag. Man stellt sich die Frage, ob die Sache rechtens ist. Ist sie. Leider. Der Bundesanzeiger kümmert sich um die Eintragungen im Transparenzregister, „die offizielle Plattform der Bundesrepublik Deutschland für Daten zu wirtschaftlich Berechtigten“. Unternehmen und Vereine sind hier zu finden, ob sie wollen, oder nicht. Dafür will der Staat dann auch noch Geld.

Der Bundesanzeiger-Verlag weist sicherheitshalber auf seiner eigenen Webseite daraufhin, dass „derzeit an transparenzpflichtige Rechtseinheiten Gebührenbescheide für die Führungsgebühr versendet werden“.

Schicken Sie Ihren Freistellungsbescheid hin, falls Ihr Verein gemeinnützig ist. Gemeinnützige Vereine können befreit werden.

Die Gemeinnützigkeit ist dazu nachzuweisen (KSt-Freistellungsbescheid). Der Antrag wirkt in dem Jahr, in dem er gestellt wurde und kann nicht rückwirkend gestellt werden. Den Antrag kann der Verein (Stand August 2020) derzeit nur per E-Mail beim Bundesanzeiger Verlag GmbH (gebuehrenbefreiung@transparenzregister.de) unter Vorlage der folgenden erforderlichen Unterlagen stellen.

    • Aktueller Vereinsregisterauszug mit Name und Sitz des Vereins und unter Bezeichnung des aktuellen Vorstands mit Vertretungsbefugnis.
    • Nachweis der Identität der beantragenden Vorstandsmitglieder unter Vorlage einer Kopie eines gültigen amtlichen Ausweises mit Lichtbild (§ 4 Abs. 2 S. 3 TrGebV).
    • Nachweis der Gemeinnützigkeit des Vereins (z.B. KSt-Freistellungsbescheid).
    • Wenn der e.V. bereits einen Gebührenbescheid bekommen hat, bitte das Aktenzeichen angeben.

Mustertext für ein Antragsschreiben:

Verein e.V.
– Anschrift

An den Bundesanzeiger Verlag GmbH

Antrag auf Gebührenbefreiung hier: Gebührenbescheid v. xx, Az.: xx

Sehr geehrte Damen und Herren, unser Verein hat den o.a. Gebührenbescheid von Ihnen erhalten. Da unser Verein nach §§ 51ff. AO als steuerbegünstigt anerkannt ist, beantragen wir die Befreiung von den Gebühren für Führung unseres Vereins im Transparenzregister gem. § 4 TrGebV für die Jahre xx – xx. Die erforderlichen Nachweise und Unterlagen sind als Anlagen beigefügt.

Mit freundlichen Grüßen

Vorstand § 26 BGB (in vertretungsberechtigter Anzahl)