Gesetze im Internet
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesamt für Justiz stellen für interessierte Bürgerinnen und Bürger nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht kostenlos im Internet bereit. weiter….
aktuelle Hinweise zur rechtlichen Themen und Fragen
Vereinsregister kostenlos einsehen
HINWEIS Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) zum 01.08.2022 wird der Abruf aller Registerinhalte aus dem ……. Vereinsregister ….. sowie der elektronisch
Hybride Mitgliederversammlungen zukünftig möglich
RA P. Nessler informiert: In § 32 Abs. 1 S. 1 BGB ist geregelt, dass die Beschlüsse der Mitglieder in Versammlungen gefasst werden. Es war bisher herrschende Meinung, dass eine…
Vereinsrecht nach dem Ende der Corona-Sonderregeln
In den letzten zwei Jahren war viel die Rede vom „Gesetz über Maßnahmen …“ im „GesRuaCOVBekG“. Das war das Gesetz, das Vereinen die Möglichkeit gab, auch ohne eine Satzungsregelung digital zu tagen oder schriftliche Beschlussfassungen durchzuführen und so handlungsfähig zu bleiben. Da diese Sonderregelungen zum 31. August 2022 auslaufen, müssen Sie Ihre Satzung jetzt diese „pandemiefest“ gestalten,
Gesetzgeber verlängert Pandemie-Sonderregelungen!
Mit dem im Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (in Kraft getreten am 28.03.2020) enthaltenen Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der
Unsere Kleingartenvereine und Verbände brauchen kein Geld mehr für das Transparenzregister zu zahlen
Unsere Vorstände haben sich im Jahr 2021 geärgert, als sie über den Bundesanzeiger-Verlag eine Rechnung für ihren Eintrag im sogenannten Transparenzregister bekamen. Noch mehr ärgerten sie sich, als sie erfuhren, dass sie diese Rechnung tatsächlich bezahlen müssen. Für die zukünftigen Jahre gibt es nun Entwarnung:
Neue Regelungen für das Transparenzregister
Das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz ist am 30. Juni 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Es tritt in seinen wesentlichen Teilen am 1. August 2021 in Kraft.
Für Vereine führt das zu einer Verschärfung der Meldepflichten – zum Vereinsregister. Gebühr für gemeinnützige Einrichtungen entfällt.
Die wichtigste Änderung:
Die Gebühr für gemeinnützige Einrichtungen wird abgeschafft. Bisher waren gemeinnützige Einrichtungen von der Gebührenzahlung des Transparenzregisters nur befreit, wenn sie rechtzeitig einen Antrag auf Befreiung gestellt hatten.
Neue Regelung zur Haftung der Vereinsorgane
Mit dem 7. Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen hat der Gesetzgeber § 31a BGB und § 31b BGB dahingehend geändert, dass die dortigen Entgeltgrenzen auf 840,00 € erhöht wurden. Damit…
Rechnung vom Transparenzregister
Derzeit erhalten viele Vereine (Verbände) Post vom Bundesanzeiger-Verlag. Man stellt sich die Frage, ob die Sache rechtens ist. Ist sie. Leider. Der Bundesanzeiger kümmert sich um die Eintragungen im Transparenzregister,…
Stärkung des Ehrenamtes
Mit dem Jahressteuergesetz 2020 hat der Gesetzgeber eine Reihe von Vergünstigungen und Vereinfachungen auch für Kleingärtnervereine und -verbände beschlossen. Damit wird auch die ehrenamtliche Arbeit unserer Vereine und Verbände gestärkt….
Thüringen zieht Lockdown vor
Angesichts der dramatischen Pandemie-Entwicklung fährt Deutschland das öffentliche Leben herunter und geht ab 16.12.2020 erneut in einen bundesweiten Lockdown. Vor dem Hintergrund der Ausbreitung des Virus COVID-19 (Coronavirus) wurden/werden nach…